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Variabel, je nach Behandlung und Dauer von 23,- € bis 96,- €.
Privatrezepte können abgerechnet werden bis zu einem 3,5 fachen Regelsatz ( je nach Versicherungsvertrag oder Gesellschaft ).Rezepte von gesetzlichen Krankenkassen können nur mit einer Zusatzleistung IhrerKasse abgerechnet werden.Bei Berufsgenossenschaften ist eine vorherige Abklärung nötig.
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Letzte Änderung am Dienstag, 17. Januar 2012 um 17:51:25 Uhr.